Informationen für in der Niederlanden festgenommen Personen
Informationen für in der Niederlanden festgenommen Personen
Festgenommen und dann?
Eine festgenommene Person kann maximal 6 Tage auf einer Polizeidienststelle festgehalten werden. Jeder, der wegen eines Verbrechens festgenommen wird, hat das Recht auf Rechtsbeistand durch einen kostenlosen Rechtsanwalt. Wenn man länger als 9 Stunden auf der Polizeidienststelle bleiben muss (die Zeit zwischen 24.00 – 09.00 Uhr zählt nicht mit), wird automatisch ein Rechtsanwalt beigeordnet. Zudem muss das deutsche Konsulat informiert werden. Auf der Polizeidienststelle ist man nicht berechtigt, andere Leute als den Rechtsanwalt anzurufen oder Besuch von Familienangehörigen zu empfangen. Wenn die festgenommene Person in ein Untersuchungsgefängnis (Huis van Bewaring, HvB) überstellt wird, darf sie jedoch telefonieren und Besuch empfangen.*
Wenn eine Fortsetzung des Freiheitsentzuges nach Ansicht des Staatsanwalts notwendig ist, wird die betreffende Person spätestens 3 Tage und 18 Stunden nach der Festnahme einem Haftrichter vorgeführt (Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit). Wenn der Haftrichter die festgenommene Person nicht freilässt, kehrt man nach der Vorführung entweder in die Polizeidienststelle zurück, wo man noch maximal 3 Tage festgehalten werden kann, oder in ein Untersuchungsgefängnis, wo man maximal 14 Tage in Untersuchungshaft genommen werden kann. Ein Untersuchungshaftbefehl wird nur ausgestellt, wenn ein schwerer Verdacht besteht, dass die festgenommene Person eine Straftat begangen hat, und zudem rechtliche Gründe für eine Untersuchungshaft bestehen. Während der Untersuchungshaft kann der Staatsanwalt die Gefangenhaltung fordern. Diesbezüglich wird von drei Haftrichtern geurteilt. Die Gefangenhaltung dauert maximal 90 Tage. Innerhalb von (6 + 14 + 90) 110 Tagen wird die erste öffentliche Verhandlung abgehalten werden. Auch danach kann die Untersuchungshaft andauern.
Rechtsanwalt
Der Rechtsanwalt ist unabhängig und arbeitet nicht mit der Polizei oder der Justiz zusammen und unterliegt einer Geheimhaltungsverpflichtung. Ein beigeordneter Rechtsanwalt wird vom Staat bezahlt (pro deo). Die Rechtsanwälte, die beigeordnet werden, sind nicht immer auf das Strafrecht spezialisiert. Strafrechtspezialisten sind den Berufsverbänden NVJSA oder NVSA angeschlossen. Auf den Websites dieser Verbände können Sie in Erfahrung bringen, ob der Rechtsanwalt ein Spezialist ist. Es spricht für sich, dass man sich von einem Strafrechtspezialisten verteidigen lassen möchte. Die festgenommene Person muss sich mit dem beigeordneten Rechtsanwalt nicht zufrieden geben, sondern darf jederzeit um einen Rechtsanwalt ihrer Wahl bitten. Einige Rechtsanwälte arbeiten nur auf Bezahlungsgrundlage. Der Rechtsanwalt wird Sie darüber immer vorab informieren. Im Schnitt variieren die Tarife der Rechtsanwälte zwischen 150,00 Euro und 450,00 Euro pro Stunde. Wenn die Strafsache ohne Auferlegung einer Strafe oder Maßregel endet, kann um einen Schadenersatz u.a. für die Rechtsanwaltskosten ersucht werden.
Was kann die ersten Tage nach der Festnahme u.a. von einem Rechtsanwalt erwartet werden?
– Er informiert die festgenommene Person über ihre Rechte.
– Er überwacht das Wohlergehen der festgenommenen Person und sorgt dafür, dass die festgenommene Person ihre Rechte ausüben kann.
– Er berät die festgenommene Person in Bezug auf die Prozessstrategie.
– Auf Bitte der festgenommenen Person informiert er Familie oder Freunde über die Festnahme (ohne Genehmigung der festgenommenen Person darf er Dritten keine Informationen erteilen).
– Er kann bei Vernehmungen anwesend sein.
– Er kann Einsichtnahme in Prozessunterlagen erhalten.
– Er kann den Haftrichter ersuchen, die festgenommene Person freizulassen.
Wissen Sie nicht, wer der Rechtsanwalt der festgenommenen Person ist?
Wenn Sie wissen, dass eine Person in den Niederlanden festgenommen wurde, Sie aber nicht wissen, wer der Rechtsanwalt dieser Person ist, kann ich dies in einigen Fällen in Erfahrung bringen. Dazu benötige ich auf jeden Fall den vollständigen Namen und das Geburtsdatum der festgenommenen Person.
Europäischer Haftbefehl oder Auslieferungsersuchen
Wenn die Niederlande um die Überstellung oder Auslieferung eines Deutschen ersuchen, sollten Sie schnellstmöglich einen niederländischen Anwalt für Strafrecht kontaktieren. In einem solchen Fall kann der Rechtsanwalt die Prozessakte anfordern, noch bevor die betreffende Person tatsächlich in den Niederlanden festgenommen wird, um auf diese Weise die Strafsache so sorgfältig wie möglich zu behandeln oder um sofort nach der Ankunft um eine Freilassung zu ersuchen.
Untersuchungsgefängnis
Wenn die festgenommene Person in einem Untersuchungsgefängnis untergebracht wird, gelten die Regeln des betreffenden Untersuchungsgefängnisses. Ein Häftling darf persönliche Dinge erhalten (beispielsweise Kleidung, Bücher, Fotos, ein kleines Audiogerät). Das Verfahren für die Einfuhr von Gütern ist je nach Untersuchungsgefängnis unterschiedlich. Ein Häftling hat das Recht auf einen einstündigen Besuch pro Woche. Der Häftling muss seinen Besuch selbst im Untersuchungsgefängnis anmelden. Ein Häftling muss für seine Telefonate, zusätzliche Lebensmittel und sonstige Produkte aus dem Gefängnisladen bezahlen. Der Häftling verfügt über ein Konto im Untersuchungsgefängnis, auf das Geld eingezahlt werden kann.
Abschluss
Die vorstehende Beschreibung ist selbstverständlich nicht vollständig, sondern als Leitfaden für Angehörige gedacht. Kuyp Baar advocaten ist auf Strafrecht spezialisiert und für alle Amts- und Landgerichte (rechtbank) und Oberlandesgerichte (gerechtshof) in den gesamten Niederlanden befugt. Auch prozessiersen Sie beim Hoge Raad der Nederlanden, dem obersten niederländischen Gericht. Sie behandelen Wirtschaftsstrafsachen (Geldwäsche, Betrug, Korruption, Bestechung usw.), allgemeine Strafsachen (Drogen, Gewalt, Mord usw.) sowie Verkehrssachen (Unfälle, Fahrzeugbeschlagnahme usw.). Sie sind beiden NVJSA-Mitglied und sprechen Niederländisch, Englisch und ausreichend Deutsch. Sie arbeiten auf Bezahlungsgrundlage und in manchen Fällen pro deo.
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*In schwerwiegenden Fällen kann der Staatsanwalt der festgenommenen Person „Beschränkungen” auferlegen. In diesem Fall darf die festgenommene Person keinerlei Kontakt mit anderen Personen außer seinem Rechtsanwalt haben. Sein Rechtsanwalt darf Dritten keine Informationen über den Inhalt der Strafsache erteilen.